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Psychotherapieantrag

Dr. ...
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Psychotherapieantrag

Wie begründen Sie einen tiefenpsychologischen Psychotherapieantrag nach den Richtlinien, angesichts der Tatsache, dass als Anwendungsgebiet "Seelische Behinderung aufgrund extremer Situationen, die eine schwere Beeinträchtigung der Persönlichkeit zur Folge hat." (D.1.3.4) zugelassen wurde - aber kein traumaspezifisches Psychotherapieverfahren als Richtlinienverfahren anerkannt ist (z.B. PITT oder EMDR)?

Diskussion

3 Ärzte beteiligen sich an dieser Diskussion, 174 Ärzte verfolgen diese Diskussion
2 von 2 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie

Statt EMDR oder PITT könnte man in einer tiefenpsychologischen Psychotherapie KiP ( Katathym-imaginative Psychotherapie) einsetzen. Auch hier sind Techniken wie der sichere innere Ort und Konfrontation mit dem Täterintrojekt und mit dem Trauma möglich- allerdings erst nach mehreren symbolischen Begegnungen.

Friederike Schulze

1 von 1 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie

Statt EMDR oder PITT könnte man in einer tiefenpsychologischen Psychotherapie KiP ( Katathym-imaginative Psychotherapie) einsetzen. Auch hier sind Techniken wie der sichere innere Ort und Konfrontation mit dem Täterintrojekt und mit dem Trauma möglich- allerdings erst nach mehreren symbolischen Begegnungen.

Friederike Schulze

3 von 3 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FA für Pathologie

Die sogenannten Traumatherapieverfahren wie EMDR stellen meineserachtens überwiegend Techniken dar, die bei einem tiefenpsychologischen oder analytischen Therapieantrag ja gar keine Rolle spielen. In diesen sogenannten Richtlinientherapien geht es um die Herausarbeitung und Lösung unbewußter Konflikte, die angesichts traumatischer Erfahrungen zur posttraumatischen Symptomatik bzw. Erkrankung führen. Ich habe bislang bei praktisch allen traumatisierten Patientinnen und Patienten tiefenpsychologische Anträge gestellt und die Behandlungen genehmigt bekommen. Das Anwenden bestimmter sog. "spezifischer Verfahren" (Techniken) erwies sich fast immer als unnötig.

1 von 1 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FA für Pathologie

Frage lange her - Antworten interessant - aber:
- beim akuten Trauma liegt keine Konfliktpathologie vor. Jedenfalls dann nicht, wenn man atiolgisch von einer "Physioneurose" nach Kardiner, also "traumatic stress" unter Beteiligung der Amygdala ausgeht. > Also eigentlich keine Richtlinien-PT möglich.
- Beim komplexen Trauma - also meist einer frühen Traumatisierung gibt es neben den vielen angehäuften strukturellen Defiziten auch die typischen "versprengten" Erinnerungsfragmente. Also strukturbezogene PT plus traumaspezifische Techniken erforderlich. > Also eigentlich auch keine Richtlinientherapie.
Mir geht es bei meiner Frage weniger um die Methodik, als um die Starrheit der Richtlinien, die m.E. adäquate Therapie verbieten. Ich wollte diskutieren, ob KollegInnen das auch so shen und wie sie damit umgehen.

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Dem Beitrag wurden folgende Fachgebiete zugeordnet:
Allgemeinmedizin, Pathologie, Allgemeine Psychiatrie,

Dem Beitrag wurden folgende Schlagwörter zugeordnet:
tiefenpsychologische psychothe, psychotherapieverfahren, richtlinien, pitt, emdr

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letzte Änderung: 8.5.2012 18:23